Fördermöglichkeiten
Für die Ausbildung von Fahrlehrerinnen und Fahrlehrern gibt es vielfältige Fördermaßnahmen verschiedener Kostenträger. Diese Informationen sollen Dir helfen, Deine Chancen zum Erhalt von Fördermitteln besser einzuschätzen. Darüber hinaus beraten wir Dich gerne bei Fragen zur Förderung und sind Dir auch bei der Antragstellung behilflich.
Förderung durch einen Bildungsgutschein (Arbeitsagentur)
Mit Ausstellung eines Bildungsgutscheins erhält die antragstellende Person eine Kostenübernahme der Aus- bzw. Weiterbildung. Damit erhalten Personen, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind oder Arbeitssuchende eine Förderung, die eine Berufsausbildung oder berufliche Weiterbildung ermöglichen. Gefördert werden in der Fahrlehrerausbildung z.B. die Kursgebühren, Gebühren für die Prüfungen einschließlich der Lehrproben, Unterbringungskosten, Fahrtkosten, aber auch Unterhaltskosten. Übrigens: Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld erlischt durch die Kursteilnahme nicht: Arbeitslosengeld wird ggf. für die Dauer des Lehrgangs weiterbezahlt.
Nähere Einzelheiten erfährst Du bei der für Dich zuständigen Agentur für Arbeit / Jobcenter oder auch online unter dem Link www.arbeitsagentur.de.
Förderung aufgrund des Qualifizierungschancengesetzes (Arbeitsagentur)
Die Förderung aufgrund des Qualifizierungschancengesetzes hieß ehemals „WeGebAU-Förderung“ (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen). Mit diesem Förderprogramm werden einerseits sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss bzw. Personen mit einem Berufsabschluss gefördert, die schon mindestens vier Jahre lang in einem anderen Tätigkeitsbereich arbeiten. Bei Vorlage der Voraussetzungen übernimmt die Agentur für Arbeit voll oder anteilig je nach Art der Qualifizierung und abhängig von der Unternehmensgröße die Weiterbildungskosten und erstattet Deinem Arbeitgeber bis zu 100% der Gehaltskosten.
Einen entsprechenden Förderantrag zur Förderung kannst Du bei Deiner örtlichen Agentur für Arbeit stellen.
Förderung durch das Aufstiegsfortbildungsförderungs-gesetz (Aufstiegs-BAföG)
Aufgrund des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes erhält ein Leistungsempfänger bei Vorlage der Voraussetzungen eine Geldleistung, mit der Menschen bei ihrer Qualifizierung finanziell unterstützt werden. Teilnehmende an Aufstiegsfortbildungen erhalten einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erhalten Teilnehmende einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren und zwar bis maximal € 15.000. 50% der Förderung sind ein nicht zurückzahlbarer Zuschuss. Für den verbleibenden Teil von 50% erhalten Teilnehmende ein Angebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über ein zinsgünstiges Bankdarlehen. Dieses kann, muss aber nicht in Anspruch genommen werden. Zudem werden den Teilnehmenden auf Antrag bei bestandener Prüfung 50% des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen.
Für eine Antragstellung zuständig sind in der Regel die Ämter für Ausbildungsförderung bei den kreisfreien Städten oder Landratsämtern. Weitere Informationen erhältst Du online unter www.aufstiegs-bafoeg.de.
Förderung durch die Deutsche Rentenversicherung bzw. die Berufsgenossenschaften im Rahmen der beruflichen Rehabilitation
Die Förderung im Rahmen der beruflichen Rehabilitation durch die Deutsche Rentenversicherung bzw. die Berufsgenossenschaften umfasst verschiedene Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, die Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen helfen sollen, ihre Erwerbsfähigkeit zu erhalten oder zu verbessern. Diese Leistungen, auch "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" (LTA) genannt, können Umschulungen, Weiterbildungen, Arbeitsassistenz, technische Hilfen und vieles mehr beinhalten.
Im Rahmen dieser Fördermaßnahmen durch die Kostenträger Deutsche Rentenversicherung oder die zuständige Berufsgenossenschaft werden für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen ihren seitherigen Beruf nicht mehr ausüben können – auch möglicherweise wegen eines Arbeitsunfalls – Kosten für die Bildungsmaßnahme, Übergangsgeld, ggf. Reisekosten und Aufwendungen für eine Haushaltshilfe und Kinderbetreuung übernommen.
Die Unfall-Versicherungsträger wie z. B. die Berufsgenossenschaften und die Deutsche Rentenversicherung Bund gewähren für berufliche Bildungsmaßnahmen Ausbildungsbeihilfen und Leistungen zur beruflichen Rehabilitation bis zu 100% der Kosten.
Nähere Informationen auch zu den Voraussetzungen der Förderung findest du online unter www.deutsche-rentenversicherung.de oder www.dguv.de/de/reha_leistung/teilhabe/index.jsp.
Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (Soldatenversorgungsgesetz SVG)
Das „Gesetz über die Versorgung der früheren Soldatinnen und früheren Soldaten und ihrer Hinterbliebenen (Soldatenversorgungsgesetz - SVG)“ regelt u.a. den Einstieg von Zeitsoldat:innen in das Zivilleben. In diesem Zusammenhang werden u.a. Eingliederungsmaßnahmen in das zivile Berufsleben finanziell gefördert. Zuständig für Fördermaßnahmen ist der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD).
Nähere Informationen erhält man online unter dem Link www.bundeswehr.de/de/betreuung-fuersorge/der-berufsfoerderungsdienst-der-bundeswehr-bfd. Ansprechpartner für Beratung und Antragstellung ist der zuständige Berufsförderungsdienst.
Bildungsprämie
Um den Erwerbstätigen mit geringerem Einkommen die Teilhabe am Lebenslangen Lernen zu erleichtern, führte die Bundesregierung mit der Bildungsprämie im Dezember 2008 ein neues Finanzierungsmodell für die Förderung berufsbezogener Weiterbildung ein. Berufsbezogen bedeutet, dass die ausgewählte Weiterbildung für den beruflichen Kontext wichtig sein muss, für die aktuelle oder eine geplante neue Tätigkeit. Individuell heißt, dass es um die persönlichen Bildungsinteressen geht, unabhängig von den Interessen des Arbeitgebers.
Grundsätzlich werden mit der Bildungsprämie Weiterbildungen gefördert, die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen Tätigkeit von Bedeutung sind. Im Namen des Förderprogramms werden für erwerbstätige Personen (Angestellte wie auch Selbständige) Prämiengutscheine ausgestellt, die die Hälfte der Weiterbildungskosten bis zu einer maximalen Höhe von € 500 abdecken.
Nähere Informationen zur Bildungsprämie findet man online unter www.bildungspraemie.info.




