Allgemeine Fahrlehrerfortbildung
nach § 53 Abs. 1 FahrlG
In der Allgemeinen Fortbildung für Fahrlehrer informieren wir Dich über aktuelle Änderungen in der Fahrschulausbildung und Entwicklungen der Fahrschulbranche.
Gemäß § 53 Abs. 1 FahrlG muss man alle vier Jahre mindestens drei zusammenhängende oder vier einzelne Fortbildungstage besuchen. Beim FAI kannst du einen, zwei oder auch alle drei Fortbildungstage buchen.
In dieser Fortbildungsrunde stehn geplante Änderungen der Fahrschülerausbildungsordnung, schüleraktivierende Methoden im Theorieunterricht, Drogenkonsum und Fahrerlaubnisrecht sowie die Nutzung von E-Autos in der praktischen Ausbildung im Vordergrund.




