Kombifortbildung BKF-Ausbilder & Fahrlehrer
Ausbilder sind nach dem Fahrlehrergesetz dazu verpflichtet, alle vier Jahre eine dreitägige Fortbildung zu jeweils acht Stunden zu besuchen. Deshalb bieten wir Dir ein umfangreiches Fortbildungsangebot, welches diese Bedingungen erfüllt und Dich in Deiner beruflichen Karriere immer einen Schritt weiter nach vorne bringt. Durch verschiedene Module kannst Du Dir Dein Fortbildungsprogramm individuell und Deinen Interessen und Neigungen entsprechend zusammen stellen.
Bist Du Fahrlehrer und gleichzeitig Ausbilder in der BKF-Ausbildung, erfüllst Du durch die Teilnahme an dieser Fortbildung sowohl die Fortbildungsverpflichtung des § 53 Abs. 1 FahrlG als auch die nach § 7 BKrFQV.
Als Referenten unserer Veranstaltung konnten wir Herrn Thomas Fritz vom Institut für Verkehr gewinnen.
Inhalte der Fortbildung sind u.a.
- Aktuelle Neuerungen und wesentliche Änderungen des BKrFQG und der BKrFQV
- Einführung von synchronem und asynchronem Lernen
- Die Grundlagen der Sozialvorschriften / Ausnahmen - Sonderregelungen
- Der räumliche und sachliche Geltungsbereich der geltenden Vorschriften
- Die Anwendung von Lenk- und Ruhezeitbestimmungen in der Praxis
- Die rechtlichen Grundlagen der Digitalen Aufzeichnungstechnik
- Umgang, Handhabung und Bedienung des digitalen Fahrtenschreibers
- Die persönliche, gute Vorbereitung einer Fahrt (Gesundheit und Fitness)
- Schadensprävention / Pannen und Notfälle
- Das Marktgeschehen und der Imagegedanke




