

Einweisung Ausbildungsfahrlehrer
Wer Fahrlehreranwärterinnen und -anwärter im Lehrpraktikum in einer Ausbildungsfahrschule betreuen und damit auch den eigenen beruflichen Nachwuchs heranziehen möchte, bedarf der "Ausbildungsfahrlehrerlaubnis" nach § 16 Fahrlehrergesetz.
Voraussetzungen der Erteilung sind:
- Der mindestens dreijährige Besitz der der Fahrlehrerlaubnisklasse BE
- die erfolgreiche Teilnahme an einem fünftägigen Einweisungsseminar innerhalb der letzten zwei Jahre
Inhalte der Ausbildung von Fahrlehreranwärterinnen und -anwärtern im Lehrpraktikum ist die sorgfältige Anleitung und Beaufsichtigung der Durchführung von
theoretischem und praktischem Unterricht inklusive der entsprechenden Vor- und Nachbereitung.


