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Einweisung Ausbildungsfahrlehrer

Wer Fahrlehreranwärterinnen und -anwärter im Lehrpraktikum in einer Ausbildungsfahrschule betreuen und damit auch den eigenen beruflichen Nachwuchs heranziehen möchte, bedarf der "Ausbildungsfahrlehrerlaubnis" nach § 16 Fahrlehrergesetz.
 
Voraussetzungen der Erteilung sind:
  1. Der mindestens dreijährige  Besitz der der Fahrlehrerlaubnisklasse BE
  2. die erfolgreiche Teilnahme an einem fünftägigen Einweisungsseminar innerhalb der letzten zwei Jahre

Inhalte der Ausbildung von Fahrlehreranwärterinnen und -anwärtern im Lehrpraktikum ist die sorgfältige Anleitung und Beaufsichtigung der Durchführung von
theoretischem und praktischem Unterricht inklusive der entsprechenden Vor- und Nachbereitung.

About Shape 5

Adresse: Rommelstraße 1
                 70376 Stuttgart

Anrufen: +49 711-55089418
E-Mail: info@fai-stuttgart.de

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