Einweisung für Seminarleitende ASF
Die Weiterqualifizierung vom Fahrlehrer zum Seminarleiter zur Durchführung von Aufbauseminaren für Fahranfänger (ASF) ist eine der vielfältigen attraktiven Möglichkeiten, sein Lehrangebot zu vergrößern und sich wirtschaftlich breiter aufzustellen.
Voraussetzungen zum Erwerb der Seminarerlaubnis "Aufbauseminar" gemäß § 45 des Fahrlehrergesetzes sind folgende:
- Vorbesitz der Fahrlehrerlaubnisklassen BE und A
- Mindestens drei Jahre lang hauptberufliche Erteilung von theoretischem und praktischem Unterricht innerhalb der letzten fünf Jahre
- Maximal zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg
- Erfolgreiche Teilnahme an einem Einweisungslehrgang innerhalb der letzten beiden Jahre, bestehend aus einem viertägigen Grundkurs und einem viertägigen programmspezifischen ASF-Kurs



