Skip to content
logo
  • Fahrlehrer
      Fahrlehrer

      Ausbildung

      • Pkw-Fahrlehrer (Klasse BE)
      • Motorrad-Fahrlehrer (Klasse A)
      • Lkw-Fahrlehrer (Klasse CE)
      • Bus-Fahrlehrer (Klasse DE)
      • Fördermöglichkeiten
      § 53 FahrlG

      Fortbildungen

      • Fortbildung Seminarleitende ASF
      • Fortbildung Seminarleitende FES
      • Fortbildung Ausbildungsfahrlehrer
      • Kombifortbildung Fahrlehrer & Ausbilder
      Einweisungen

      Weiterbildungen

      • Einweisung Ausbildungsfahrlehrer
      • Einweisung Seminarleitende ASF
      • Einweisung Seminarleitende FES
      • Fahrschulbetriebswirtschaft
  • Informationen
    • Über uns
    • Unser Team
    • Unsere Fahrzeuge
    • Downloads
  • Termine
  • Kontakt
  • Fahrlehrer
      Fahrlehrer

      Ausbildung

      • Pkw-Fahrlehrer (Klasse BE)
      • Motorrad-Fahrlehrer (Klasse A)
      • Lkw-Fahrlehrer (Klasse CE)
      • Bus-Fahrlehrer (Klasse DE)
      • Fördermöglichkeiten
      § 53 FahrlG

      Fortbildungen

      • Fortbildung Seminarleitende ASF
      • Fortbildung Seminarleitende FES
      • Fortbildung Ausbildungsfahrlehrer
      • Kombifortbildung Fahrlehrer & Ausbilder
      Einweisungen

      Weiterbildungen

      • Einweisung Ausbildungsfahrlehrer
      • Einweisung Seminarleitende ASF
      • Einweisung Seminarleitende FES
      • Fahrschulbetriebswirtschaft
  • Informationen
    • Über uns
    • Unser Team
    • Unsere Fahrzeuge
    • Downloads
  • Termine
  • Kontakt
Anmelden

Einweisung Seminarleitende FES

  • Home
  • Fahrlehrer
  • Fahrlehrer-Weiterbildung
  • Einweisung Seminarleitende FES

Einweisung Seminarleitende FES

Die Weiterqualifizierung vom Fahrlehrer zum Seminarleiter zur Durchführung der Verkehrspädagogischen Teilmaßnahme von Fahreignungsseminaren FES ("Punkteabbauseminare") ist eine weitere Möglichkeit, sein Dienstleistungsangebot zu vergrößern.

Voraussetzungen zum Erwerb der Seminarerlaubnis "Verkehrspädagogik" gemäß § 46 des Fahrlehrergesetzes sind folgende:

  • Vorbesitz der Fahrlehrerlaubnisklassen BE und A
  • Mindestens drei Jahre lang hauptberufliche Erteilung von theoretischem und praktischem Unterricht innerhalb der letzten fünf Jahre
  • Maximal zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg
  • Erfolgreiche Teilnahme an einem Einweisungslehrgang innerhalb der letzten beiden Jahre, bestehend aus einem viertägigen Grundkurs und einem viertägigen programmspezifischen FES-Kurs
  • Hospitation bei einer vollständigen Verkehrspädagogischen Teilmaßnahme bei einem Kollegen
  • Beaufsichtigte eigenständige Durchführung einer vollständigen Verkehrspädagogischen Teilmaßnahme durch den Lehrgangsleiter

 

 
 
About Shape 4
About-Shape-2
About Shape 5

Adresse: Rommelstraße 1
                 70376 Stuttgart

Anrufen: +49 711-55089418
E-Mail: info@fai-stuttgart.de

Führerscheine

Führerscheine

Rechtliches

Impressum
Datenschutz
AGBs

Newsletter

E-Mail Adresse

 

Fahrlehrer AusbildungsinstitutFahrlehrer Ausbildungsinstitut
Cancel Preloader
Sign inSign up

Sign in

Don’t have an account? Sign up
Lost your password?

Sign up

Already have an account? Sign in