Einweisung Seminarleitende FES
Die Weiterqualifizierung vom Fahrlehrer zum Seminarleiter zur Durchführung der Verkehrspädagogischen Teilmaßnahme von Fahreignungsseminaren FES ("Punkteabbauseminare") ist eine weitere Möglichkeit, sein Dienstleistungsangebot zu vergrößern.
Voraussetzungen zum Erwerb der Seminarerlaubnis "Verkehrspädagogik" gemäß § 46 des Fahrlehrergesetzes sind folgende:
- Vorbesitz der Fahrlehrerlaubnisklassen BE und A
- Mindestens drei Jahre lang hauptberufliche Erteilung von theoretischem und praktischem Unterricht innerhalb der letzten fünf Jahre
- Maximal zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg
- Erfolgreiche Teilnahme an einem Einweisungslehrgang innerhalb der letzten beiden Jahre, bestehend aus einem viertägigen Grundkurs und einem viertägigen programmspezifischen FES-Kurs
- Hospitation bei einer vollständigen Verkehrspädagogischen Teilmaßnahme bei einem Kollegen
- Beaufsichtigte eigenständige Durchführung einer vollständigen Verkehrspädagogischen Teilmaßnahme durch den Lehrgangsleiter



