BWL-Lehrgang nach § 18 FahrlG
Lehrgang Fahrschulbetriebswirtschaft – Grundlage für die eigene Fahrschule
Wer eine Fahrschule selbstständig führen möchte, muss unter anderem gemäß § 18 Abs. 1 Fahrlehrergesetz erfolgreich an einem Lehrgang in Fahrschulbetriebswirtschaft teilnehmen.
In diesem Kurs erwerben Sie in 70 Unterrichtseinheiten fundierte Kenntnisse in den juristischen und betriebswirtschaftlichen Grundlagen, die für die Leitung einer Fahrschule erforderlich sind.
Kursinhalte
- Standortwahl und Eröffnung einer Fahrschule
- Rechtsformen und Pflichten
- Fahrschulerlaubnis
- Vertrags-, Steuer-, Wettbewerbs- sowie Arbeits- und Sozialrecht
- Investition und Finanzierung
- Management, Marketing, Werbung
- Kundenbetreuung und Wettbewerb
- Kalkulation und Rechnungswesen
- Mitarbeiterführung



